Protokoll über eine ao. Hauptversammlung am 11. Mai 2017

                 

E L T E R N V E R E I N

am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12

Audiovision –  Bildnerische Erziehung –  Musikerziehung  – Polyästhetik

www.hegel12ev.atZVR Zahl 504181879  

 

 

 

 

                                                                                 Wien, 11. Mai 2017

 

 

Protokoll

über eine außerordentliche Hauptversammlung

 

Zeit:                           11. Mai 2017, 18.00 Uhr

Ort:                            Hegelgasse 12, 1010 6A

 

 

 

 

Anwesende:

Die Daten der anwesenden Mitglieder mit Ausnahme der Vereinsfunktionäre werden aus Datenschutzgründen hier nicht ausgewiesen, diese Daten liegen beim Vorstand auf.

 

Für den Vorstand:

Obmann und Vorsitzender: Dr. Roland Kassar 8A

Schriftführerin: Dr. Bettina Wiltos 8D

Schriftführerinstellvertreterin: Fr. Karin Steinwender-Ribarich

Kassier: Hr. Alexander Hirschenhauser 7A

 

 

 

Rechnungsprüfer:

Rechnungsprüferin: Fr. Edith Höffinger 6D

Rechnungsprüferstellvertreter: Hr. Frank Helmrich 6M/7A

 

Mitglieder:

Lt. beiliegender Liste

 

Die Tagesordnung wurde mit der Einladung vom 21. April 2017 fristgerecht im Wege der ElternvertreterInnen, durch Anschlag in der Schule sowie im Wege der Homepage des EV bekannt gegeben. Einwände wurden nicht erhoben, Ergänzungen nicht gewünscht.

 

Zunächst erfolgt die Begrüßung und Verteilung der Unterschriftslisten zur Erfassung der anwesenden Mitglieder des Vereines. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Frau Direktorin Mag. Rubenser stattet einen kurzen Besuch ab und richtet einige wertschätzende Worte an die Hauptversammlung. Aus aktuellem Anlass nimmt sie Bezug auf den zweckmäßigsten Kommunikationsweg im Falle von Beschwerden, Kritik oder Anregungen. Direkt (ohne vorherige Einschaltung der Direktion) an den Stadtschulrat gerichtete Schreiben werden von diesem in der Regel der Schule zur Behandlung übermittelt. Daher wird empfohlen, sich zunächst an die jeweilige Lehrerin/den jeweiligen Lehrer und, wenn dies nicht zum erwünschten Erfolg führt, an die Direktion zu wenden. Selbstverständlich steht danach noch immer der Weg zum Stadtschulrat offen. Sie selbst steht den Eltern und Schülerinnen und Schülern nach Terminvereinbarung stets für ein Gespräch zur Verfügung.

 

Nachstehend werden die gemäß der Tagesordnung behandelten Themen und Wortmeldungen summarisch festgehalten:

 

  1. Der Vorschlag der Statutenänderung wurde nach Erörterung durch den Vorsitzenden einstimmig angenommen.
  2. Die Personalsituation im Sekretariat ist leider weiter problematisch, weil die Sekretärin erkrankt ist und der Direktion seit Monaten nur ein Lehrling zur Verfügung steht.
  3. Die Homepage wird von einer anwesenden Dame als unzureichend kritisiert. Der Vorsitzende führt dazu aus, dass das Problem bekannt ist, er aber diese Kritik nur an die Direktion weiterleiten kann. Nicht zuletzt deshalb hat der EV eine eigene Homepage eingerichtet, die aber natürlich die Schul-Homepage nicht ersetzen kann.
  4. Mathematik-Schularbeitenstoff: Wann soll mit einheitlichen Schularbeiten, nach dem Muster der Zentralmatura begonnen werden? Ist es notwendig, dass fremde Lehrerinnen oder Lehrer den Stoff für alle Klassen vorgeben? Diese Fragestellung wurde bereits an die Direktorin herangetragen, die ihrerseits diese Frage mit den MathematiklehrerInnen erörtern wird . Insb. in den fünften Klassen, welche noch die Umstellung von der früheren Schule zu verarbeiten haben, sollte nach Meinung von Anwesenden noch nicht der Zentralmaturamodus eingesetzt werden.
  5. Problem der zeitlichen Überschneidung von Hauptfächern und künstlerischen Schwerpunktfächern: Das Problem wurde bei der Direktion bereits zur Diskussion gestellt. Letztendlich wird sich das aber nicht immer vermeiden lassen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Schule trotz ihrer künstlerischen Schwerpunkte eine AHS ist und die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Zentralmatura vorbereitet werden müssen. Daher wäre es nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler, auf den Unterricht in allgemeinbildenden Maturafächern zugunsten eines Schwerpunktfaches zu verzichten. Vor der Einführung der Zentralmatura konnte auf die künstlerischen Fächer mehr Rücksicht genommen werden. Da der besondere Charakter der Schule jedoch durch die Schwerpunktfächer geprägt wird,  wären nach Ansicht des Vorsitzenden vor allem die Lehrerinnen und Lehrer selbst gefordert, sich hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung ihrer Fächer abzustimmen; es gibt durchaus positive Beispiele, z.B. im AV-Zweig, bei denen dies offenbar recht gut funktionieren dürfte. Vorgeschlagen wird von einem anwesenden Vater, dass  zumindest an Tagen, an denen intensiv geprobt wird und/oder zeitnah eine Aufführung stattfindet, für andere Fächer keine kurzfristig abzugebende Hausübung aufgegeben wird bzw. für den Folgetage keine Tests anberaumt werden sollten. Dieser Vorschlag soll vom EV an die Direktorin herangetragen wird, von der erwartet wird, dass sie eine solche Vorgangsweise zumindest grundsätzlich anordnet. Der Vorsitzende verweist nochmals auf die wünschenswerte Selbstkoordination der Lehrerinnen und Lehrer untereinander.

 

  1. Folgende Themen sollen im nächsten SGA besprochen werden:
  • Supplierstunden – könnten noch zweckmäßiger und effektiver organisiert sein, Diskussion seit langem
  • Spindproblematik
  • Klassenteilung im Sprachunterricht
  1. Bericht Frank Helmrich zum Projekt der Schulfotos

War finanziell erfolgreich, ob es nächstes Jahr stattfinden kann, ist nicht gesichert, da der federführende Lehrer, Herr Prof. Dickmanns, dieses Jahr in Pension geht. Auch ein Foto für die edu.card wurde angefertigt, obwohl die Funktion der edu.card noch sehr eingeschränkt ist, aber von vielen Schülerinnen und Schülern gewünscht wird.  Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die erbetene Spende für die Schulfotos – wie bereits mehrfach kommuniziert – nur das Foto für die edu.card, nicht aber für die edu.card selbst inkludiert hatte.

  1. Bericht vom Hegelball

Der Ball war ein – durch intensive und umfangreiche Vorarbeit seitens  des SchülerInnen-Ballkomitees, der beteiligten Lehrerinnen und Lehrer, des EV-Vorstandes und unterstützender Eltern erzielter – großer Erfolg und hat einen Reinerlös erwirtschaftet. Die Ballorganisation und – inhalte für einen Hegelball 2018 werden  bei der ersten Sitzung des neugewählten Vorstandes des Elternvereines im Herbst zu erörtern sein. Bei dieser Gelegenheit erfolgt auch die Übergabe aller diesbezüglichen Unterlagen an den neuen Elternvereinsvorstand.

Der Ball soll hinkünftig nach Möglichkeit immer am 3. Samstag im März stattfinden. Die Direktion wurde um eine diesbezügliche Besprechung insb. mit den Musiklehrerinnen und Musiklehrern vor Schulsschluß ersucht. Herr Prof. Oberthaler hat bei einer Sitzung vor dem Ball angekündigt, dass er ein Lehrerballkomitee initieren möchte, daher wäre diesbezüglich unbedingt mit Prof. Oberthaler Kontakt aufnehmen. Zur Umsetzung von diversen Ball-Beiträgen aus den vier Schwerpunktfächern ist eine gute Zusammenarbeit mit den Lehrern aus den „Kreativ Fächern“ sehr wichtig.

  1. Der Infotisch vom Elternverein beim Elternsprechtag war erfolgreich und soll nächstes Jahr wieder angeboten werden.
  2. Sprachreise: Bei geteilten Klassen soll diese in Zukunft zeitgleich stattfinden. Von Alexander Hirschenhauser wird der Vorschlag eingebracht, den „pädagogischen Wert“ der Sprachreisen  noch zu verbessern.  Dies könnte durch  mehr Kontakt zu Schülern im Zielland oder diverse Projekte im Rahmen der Schwerpunktfächer bewerkstelligt werden.
  3. Projektwochen – sollen hinkünftig früher bekannt gegeben werden
  4. Schulsprecherin und Schulsprecher wollen den Schulhof verschönern. Die Schülerinnern und Schüler haben im Rahmen eines Konzerts Spenden dafür gesammelt. Derzeit wird ein Konzept überlegt.
  5. Herr Kassier Alexander Hirschenhauser berichtet über die Finanzlage des Elternvereines. Dieses Jahr sind deutlich mehr Mitgliedsbeiträge eingegangen, sehr große Unterschiede in den einzelnen Klassen, entscheidend scheint eine engagierte Klassenvertretung zu sein. Der Kassier berichtet über den Finanzerfolg des Fotoprojektes sowie über die Gebarung des Hegelballes 2017. Einschließlich der zweckgebundenen Treuhandgelder  beträgt der gegenwärtige Vermögensstand rd. 22.500 EURO. Unterstützungleistungen wurden bisher von 10 Familien in Anspruch genommen

 

Der Reinerlös aus dem Hegelball 2017 soll noch dieses Jahr zweckgewidmet zu gleichen Teilen den jeweiligen Zweigen zur Verfügung gestellt werden. Dazu sollen die jeweiligen Fachvorstände im Abstimmung mit den Schülern entsprechende  dem Elternverein Vorschläge machen. Aus dem aktuellen Vermögensstand sind noch die Kosten geplanter Projekte und allfällige Unterstützungsleistungen für einzelne Schülerinnen und Schüler zu bestreiten. Budgetziel (analog zum Vorjahr) ist, mit 12.000 EURO ins neue Schuljahr zu starten. Diese Reserve ist notwendig, weil einerseits die künftigen Einnahmen nicht voraussehbar sind und andererseits z.B. für den Hegelball 2018 oder andere Projekte Anzahlungen zu leisten sein werden. Jene noch nicht bestimmbaren Mittel, welche nach Abrechnung des Schuljahres 2016/2017 vorhanden sind und die oben genannte Reserve übersteigen, werden der Schule zur allgemeinen Verwendung im Sinne der Schülerinnen und Schüler überwiesen werden.

Der Kassier berichtet weiters kurz über die vom Elternverein geführten Treuhandkonten des Musikzweiges und für das Schulhof-Projekt.

 

  1. Projekt „Shade Tours Vienna“ siehe Beilage

Termin in den letzten 2 Wochen vor Schulschluß

Projektleitung und Ansprechpartner:

Elternverein:  Alexander Hirschenhauser

Lehrer: Frau Prof. Futterknecht

5 Klassen nehmen teil: 6B, 6C, 7A, 7C, 7D, das sind ca. 125 Schülerinnen,  Kosten für EV ca 830 Euro, Weiterführung in den Folgejahren.

 

  1. Sonstige Wünsche, Fragen:

Wahlpflichtfach: Von Seiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern gäbe es den Wunsch, dass Wahlpflichtfächer, die die Schüler bis zum Entscheidungszeitpunkt noch nicht hatten, durch eine Lehrerin oder einen Lehrer (oder zumindest schriftlich) kurz vorgestellt werden (z. B. Psychologie) um die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

 

 

Schriftführerin                                                                                Obmann

Dr. Bettina Wiltos                                                                          Dr. Roland Kassar

 

 

 

 

Änderung der Statuten

Die Hauptversammlung hat in ihrer a.o. Sitzung am 11. Mai 2017 folgende Änderung der Statuten beschlossen:

Der 1. Absatz des § 7 hat zu lauten:

„Die Geschäfte des Elternvereines werden besorgt
a) von der Hauptversammlung
b) vom Vorstand
c) von der Obfrau/dem Obmann
d) von der Kassierin/dem Kassier
e) von der Schriftführerin/dem Schriftführer
f) im Falle der Verhinderung der unter Punkt c), d) oder e) genannten Funktionärinnen und Funktionäre von der/dem für diese Funktion gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter
g) von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern
h) vom Schiedsgericht“

Punkt 2 des § 8 hat wie folgt zu lauten:

„Die Einladung der Mitglieder hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen und ist durch die Obfrau/den Obmann vorzunehmen. Sie ist im Wege der Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter an die den Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertretern bekannt gegebene E-Mail-Adresse zuzustellen. Weiters ist die Einladung samt Tagesordnung wenigstens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in einem Informationskasten der Schule auszuhängen und auf der Homepage des Elternvereines zu veröffentlichen. Mit dem fristgerechten Aushang in der Schule und der Veröffentlichung auf der Homepage des Elternvereines gilt die Einladung als wirksam zugestellt.“

Der § 10 wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Punkte 9 und 10 werden zu den Punkten 10 und 11.

Es wird ein Punkt 9 eingefügt, der wie folgt lautet:

„9. Aus Gründen der Dringlichkeit oder Zweckmäßigkeit können Vorstandsbeschlüsse auch im Wege eines (elektronisch durchgeführten) Umlaufbeschlusses erfolgen. Die so gefassten Beschlüsse sind gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder am Umlaufbeschluss beteiligt. Punkt 8 gilt sinngemäß.“

Der § 11 wird wie folgt geändert:

Die bisherige Punkt 9 wird zu Punkt 10.

Es wird folgender Punkt 9 eingefügt:

„9. Im Falle der Verhinderung der in den vorgenannten Punkten angeführten Funktionärinnen und Funktionäre kommen den gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertretern deren Befugnisse, insb. auch die Vertretung nach außen, zu.“

 

Erfolgreicher Hegelball 2017

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Wien, 31. 5. 2017

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Der Hegelball 2017 war nicht nur innerhalb kurzer Zeit ausverkauft, sondern hat – wie hoffentlich alle wahrnehmen konnten – den Besucherinnen und Besuchern großes Vergnügen bereitet. Im Zentrum standen natürlich unsere Schülerinnen und Schüler, von denen viele selbst an Beiträgen für den Ball mitgewirkt haben. Die Bandmusik und die Songs unserer Schulmusikerinnen und Schulmusiker, aufwändige und kreative Beiträge der Bildnerischen und Audiovisionskünstlerinnen und -künstler sowie eindrucksvolle  und elegante Tanzvorführungen waren tolle Höhepunkte des Hegelballes 2017. Diese Beiträge wurden unter der Anleitung von Lehrerinnen und Lehrern der Schwerpunktfächer vorbereitet und in den Ballabend eingebracht, Frau Direktorin schenkte uns die notwendigen Freiräume und die organisatorische Unterstützung für diese Vorbereitung. Aber auch viele Eltern unterstützten den Ball durch das Sammeln und die Ausgabe von Tombolageschenken, durch Kuchenspenden, durch die Mithilfe beim Einlass und am Kuchenbuffet sowie durch ihre Hilfe beim Auf- und Abbau der Dekoration und Geräte und bei den notwendigen Transporten. Wir dürfen uns bei allen Mitwirkenden ganz herzlich bedanken! Und ich persönlich möchte auch den Damen und Herren des Vorstandes für ihr – neben ihren beruflichen und familiären Belastungen über viele Monate eingebrachtes – enormes Engagement und die tolle Teamarbeit für den Hegelball 2017 Dank sagen.
Wir hoffen, dass dieser Ball auch und gerade für die Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen ein unvergessliches Erlebnis wurde, zumal er ja „ihr“ Maturaball war. Der Elternverein wünscht allen Schülerinnen und Schülern der 8. Klassen bei dieser Gelegenheit alles Gute und viel Erfolg bei den nunmehr bevorstehenden Maturaprüfungen.
Nach der vorläufigen Abrechnung erbrachte der Hegelball 2017 auch einen beträchtlichen Reinerlös, welcher wie im Vorjahr der Schule zugewendet werden wird. Der Kassier hat darüber bei der  am 11. Mai 2017 ab 18.00 Uhr stattgefundenen Informationsveranstaltung und a.o. Hauptversammlung berichtet.

Mit besten Grüßen
Roland Kassar

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

Sitzung des Vorstandes am 20. April 2017

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Wien, 9. April 2017

E I N L A D U N G
zur fünften Vorstandssitzung

Zeit: 20. April 2017, 20.00 Uhr
Ort: Vapiano Westbahnhof, Europaplatz 1, A-1150 Wien
+43 (0) 1 962 15 15

Tagesordnung:

1. Nachlese zum Hegelball 2017, Evaluierung,
Schadensfälle, Bericht des Kassiers und Planungs-
maßnahmen für den Hegelball 2018
2. Bericht des Kassiers zur Budgetlage des EV
3. Besprechung der a.o. Hauptversammlung und
Informationsveranstaltung am 11. Mai 2017
4. Stand und Planung des im SGA besprochenen Projektes
„Shades Tours Vienna“ (federführend Alexander
Hirschenhauser)
5. Jährliches Sponsoring der Maturafeier durch den EV
6. Aktuelle Schulprobleme
7. Sonstiges

Mit besten Grüßen
Roland Kassar

Informationsveranstaltung und a.o. Hauptversammlung am 11. Mai 2017

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Wien, 21. April 2017

E I N L A D U N G
ZU EINER INFORMATIONSVERANSTALTUNG UND
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Zeit: 11. Mai 2017, 18.00 Uhr

Ort: Wien 1, Hegelgasse 12
(der Raum wird durch Anschlag bekanntgegeben)

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verteilung der Unterschriftslisten
2. Änderung der Statuten des Elternvereines lt. Anhang (die aktuelle Fassung ist auf der Homepage www.hegel12-ev.at zu ersehen).
3. Information über erfolgte bzw. geplante Aktivitäten des Elternvereines
4. Information zur Finanzlage des Elternvereines
5. Erörterung aktueller Schulprobleme und der Fragen der Mitglieder zu den Berichten
6. Anregungen, Wünsche und Beschwerden
7. Sondierung der Mitarbeit im Elternverein für das Schuljahr 2017/2018
8. Allfälliges

Mit freundlichen Grüßen
Der Obmann:
Dr. Roland Kassar e.h.

 

 

ANHANG:

Der 1. Absatz des § 7 hat zu lauten:

„Die Geschäfte des Elternvereines werden besorgt
a) von der Hauptversammlung
b) vom Vorstand
c) von der Obfrau/dem Obmann
d) von der Kassierin/dem Kassier
e) von der Schriftführerin/dem Schriftführer
f) im Falle der Verhinderung der unter Punkt c), d) oder e) genannten Funktionärinnen und Funktionäre von der/dem für diese Funktion gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter
g) von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern
h) vom Schiedsgericht“

Punkt 2 des § 8 hat wie folgt zu lauten:

„Die Einladung der Mitglieder hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen und ist durch die Obfrau/den Obmann vorzunehmen. Sie ist im Wege der Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter an die den Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertretern bekannt gegebene E-Mail-Adresse zuzustellen. Weiters ist die Einladung samt Tagesordnung wenigstens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in einem Informationskasten der Schule auszuhängen und auf der Homepage des Elternvereines zu veröffentlichen. Mit dem fristgerechten Aushang in der Schule und der Veröffentlichung auf der Homepage des Elternvereines gilt die Einladung als wirksam zugestellt.“

Der § 10 wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Punkte 9 und 10 werden zu den Punkten 10 und 11.

Es wird ein Punkt 9 eingefügt, der wie folgt lautet:

„9. Aus Gründen der Dringlichkeit oder Zweckmäßigkeit können Vorstandsbeschlüsse auch im Wege eines (elektronisch durchgeführten) Umlaufbeschlusses erfolgen. Die so gefassten Beschlüsse sind gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder am Umlaufbeschluss beteiligt. Punkt 8 gilt sinngemäß.“

Der § 11 wird wie folgt geändert:

Die bisherige Punkt 9 wird zu Punkt 10.

Es wird folgender Punkt 9 eingefügt:

„9. Im Falle der Verhinderung der in den vorgenannten Punkten angeführten Funktionärinnen und Funktionäre kommen den gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertretern deren Befugnisse, insb. auch die Vertretung nach außen, zu.“

Wirksamkeit:

Die vorgenannten Änderungen der Statuten werden mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag wirksam. Die damit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eingeräumte Vertretungsbefugnis ist auch für bereits gewählte Mitglieder des Vorstandes gültig.

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM HEGELBALL AM 18. 3. 2017

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                                                                                               Wien, 12. März 2017

 

 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

 Ich möchte Ihnen nachfolgend wichtige Informationen insb. zu folgenden Punkten geben:

 

  • Einlass auf 19 Uhr 30 vorverlegt!
  • Jugendschutzbestimmungen <16 Jahre
  • Gültigkeit ermäßigter Eintrittskarten

 

Am 18. März 2017 findet unser Hegelball 2017 statt. Der Ball ist bereits seit längerem ausverkauft, das bedeutet, dass wir rund 700 Gäste erwarten. Aus diesem Grund haben wir den Einlass auf 19.30 Uhr vorverlegt und bitten die Besucherinnen und Besucher, möglichst frühzeitig zum Ball zu kommen; frühes Kommen erspart Wartezeiten und Gedränge und ermöglicht, die sicherlich sehenswerte Balleröffnung durch unsere Schülerinnen und Schüler um 21.00 Uhr mitzuerleben.

 

Im Hinblick darauf, dass wir auch Schülerinnen und Schülern der 5. und 6. Klassen die Möglichkeit bieten wollten, den Hegelball zu besuchen, fühlen wir uns verpflichtet, auf die aus der Beilage hervorgehenden Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes ausdrücklich aufmerksam zu machen.  Insbesondere müssen wir darauf hinweisen, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieses Gesetzes grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten liegt. Wir werden die Erziehungsberechtigten und die Gastronomie des Ballhotels dadurch unterstützen, dass wir alle Jugendlichen um den Vorweis ihres Schülerausweises bzw. eines anderen Altersnachweises ersuchen werden; Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten ein Armband mit einer etwas anderen Farbe als jenes für die anderen Ballgäste. Wir bitten die Eltern dieser Jugendlichen, diese dazu anzuhalten, dass sie den Schülerausweis zum Ball mitnehmen und ihn beim Eintritt in die Ballräumlichkeiten bereithalten.

 

Abschließend bitten wir um Verständnis, dass die Preisermäßigung für die Schülerkarten ausschließlich Jugendlichen zugute kommt, welche eine mittlere oder höhere Schule besuchen; von Jugendlichen, welche diesen Besuch nicht nachweisen können, müssten wir schon aus Gründen der Gleichbehandlung eine Aufzahlung auf den Preis einer Erwachsenenkarte verlangen.

 

Wir möchten an dieser Stelle allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Lehrerinnen und Lehrern, welche an den Beiträgen für den Ball mitgearbeitet haben bzw. ihre Beiträge am Ball selbst präsentieren, für ihr Engagement, für ihre Kreativität und für ihre künstlerische Kompetenz herzlich danken.  Ganz besonderer Dank gebührt dem Ballkomitee und unserer Schulsprecherin Ella Kramer für deren tatkräftige Mitarbeit bei der Vorbereitung dieses Balles.

 

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie ihren Angehörigen, die den Hegelball 2017 besuchen werden, ein vergnügliches und unvergessliches Ballerlebnis; dies gilt ganz besonders für unsere Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen, für welche der Hegelball 2017 ihr Maturaball ist. 

 

 

                                                                       Mit besten Grüßen

                                                                       Roland Kassar

 

 

 

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

 

BEILAGE:

 

 

 

Altersnachweis

  • 4.Junge Menschen, die bei einem Verhalten angetroffen werden, das auf Grund dieses Gesetzes nicht jungen Menschen jeden Alters gestattet ist, haben im Zweifelsfall
1. den mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten behördlichen Organen und
2. den Erwachsenen, die sich andernfalls einer Übertretung nach diesem Gesetz schuldig

machen könnten,

ihr Alter durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen.

 

 

Pflichten der Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen

  • 5.(1) Den Erziehungsberechtigten und sonstigen Begleitpersonen obliegt es im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten, den jungen Menschen innerhalb der Grenzen dieses Gesetzes jene Einschränkungen aufzuerlegen, die nach dem Entwicklungsstand des jungen Menschen im Einzelfall erforderlich sind.

(2) Die Erziehungsberechtigten und sonstigen Begleitpersonen haben mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden jungen Menschen die Bestimmungen dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide beachten.

 

 

Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und Besuch von öffentlichen Veranstaltungen

  • 8.(1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 22 Uhr und von der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5 Uhr bis 1 Uhr erlaubt.

(2) Außerhalb der im Abs. 1 festgesetzten Zeiten dürfen sich junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jeweils nur mit einer Begleitperson aufhalten oder wenn ein rechtfertigender Grund (z. B. Heimweg) vorliegt.

 

 

Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel

  • 11.(1) Junge Menschen dürfen nicht:
1. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren

an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen erwerben oder konsumieren.

2. alkoholische Getränke und Tabakwaren in Schulen konsumieren.

(2) An junge Menschen dürfen nicht abgegeben werden:

1. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres alkoholische Getränke und Tabakwaren

an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen.

 

Abschluss des Schulfotoprojektes

                 

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Wien, 3. Februar 2017

 

Bundesoberstufenrealgymnasium

Wien 1, Hegelgasse 12

 

Sehr geehrte Frau Direktorin!

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass das Schulfotoprojekt aus Sicht des Elternvereines bis auf kleine Nacharbeiten mit großem Erfolg abgeschlossen werden konnte. Damit konnte eine wertvolle Synergie zwischen der praktischen Anwendung von im Unterricht des AV-Zweiges erworbenen Fertigkeiten und dem Wunsch der Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler nach Schulfotos erreicht werden. Der von den Eltern erbetene Spendenbetrag lag deutlich unter den Preisen von professionellen Schulfotografen. Des weiteren konnten gleichzeitig die Porträtfotos für die educard in der technisch geforderten Weise erstellt werden. Und wenngleich das Fotografieren aller Klassen durchaus aufwändig war, kam der Spaß auf beiden Seiten nicht zu kurz.

Wir möchten Ihnen für diese Kooperation herzlich danken. Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei den Professoren Dickmanns und Kühberger, Herrn Helmrich, der das Projekt sehr unterstützt hat, und nicht zuletzt bei  den Schülerinnen und Schülern des AV-Zweiges, welche die Fotos angefertigt hatten.

Nach Abzug der Kosten kann der Elternverein nun einen Spendenerlös in der Höhe von 3.280 EURO verzeichnen und hat entschieden, diesen als Spende der Schule zuzuwenden; wir widmen im Hinblick auf den großen Beitrag des AV-Zweiges zu diesem Projekt 70 % dieses Betrages der Finanzierung von Erfordernissen des AV-Zweiges und den Rest nach Ihrer Entscheidung.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für den Elternverein:

Dr. Roland Kassar

Obmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400

HEGELBALL 2017 ist ausverkauft!

Der Elternverein freut sich sehr, dass bereits gestern am zweiten Verkaufstag in der Schule alle zum freien Verkauf verfügbaren Eintrittskarten verkauft werden konnten.

Auch der Hegelball 2017 ist somit ausverkauft.

Da es aber wahrscheinlich ist, dass Eintrittskarten zurückgegeben bzw. reservierte Karten nicht in Anspruch genommen werden, besteht die Möglichkeit, das Interesse an Eintrittskarten an die E-Mail-Adresse des Hegeballes ‚hegelball12@gmx.at‘ bekannt zu geben.

Wir ersuchen jene Eltern bzw. SchülerInnen, welche ihre Eintrittskarten per E-Mail bestellt haben, diese möglichst noch heute zwischen 11.40 und 14.00 Uhr beim Stand des Elternvereines in der Schule abzuholen.

Tischkarten für Plätze im Hauptsaal, von denen der Tanz und die Musik genossen werden können, sind noch verfügbar. Bestellungen richten Sie bitte ebenfalls an die oben angegebene E-Mailadresse.

Wir bitten um Kenntnisnahme, dass der Eintritt mit SchülerInnenkarten nur unter Vorweis eines Schülerausweises möglich ist.

 

Elternbrief vom 24. Jänner 2017

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 Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Ich darf Ihnen nachstehend einige Informationen zum Stand unserer laufenden bzw. abgeschlossenen Projekte sowie sonstigen Aktivitäten geben:

 

Hegelball 2017

Die Vorbereitungsarbeiten für den Hegelball  am 18. März 2017 (siehe die diesbezügliche Elterninformation auf unserer Homepage) sind voll angelaufen. Frau Direktorin Mag.a Rubenser und die Lehrerinnen und Lehrer der Schwerpunktfächer unterstützen diese Vorbereitung sehr, wofür wir herzlich danken. Unsere Schulsprecherin, Frau Ella Kramer, und ihr Team im Ballkomitee bereiten gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der Schwerpunktfächer die künstlerischen Inhalte vor und helfen auch organisatorisch fleißig mit; vielen Dank und Hochachtung  für dieses Engagement, das ja neben den schulischen Verpflichtungen aufgebracht wird.

Der Verkauf der Eintritts- und Tischplatzkarten hat  auf elektronischem Weg bereits in der Weihnachtszeit begonnen.  Wir erlauben uns, jene Eltern und Schülerinnen und Schüler, welche per E-Mail Karten bestellt, aber den Kaufpreis noch nicht überwiesen haben,  zu erinnern, dies bis 30. Jänner 2017 zu tun, weil wir ansonsten die reservierten Karten wieder freigeben müssten.

Am

 

  • 31. Jänner zwischen 12.30 und 14.00 Uhr sowie am
  • 1. und 2. Februar zwischen 11.40 und 14.00 Uhr

 

werden in der Schule Karten für Schülerinnen und Schüler zum Aktionspreis von 20 EURO sowie Erwachsenenkarten zu 30 EURO angeboten. Ferner werden bei dieser Gelegenheit auch unverbindlich Bestellungen für die restlichen Tischplätze entgegen genommen.

Wie im Vorjahr, soll im Rahmen des Hegelballes ein Preisausschreiben (Tombola) stattfinden. Wir wären Eltern, denen es möglich ist, hiefür Sachspenden und Dienstleistungsspenden (insb. Gutscheine)  zur Verfügung zu stellen, sehr dankbar und würden sie bitten, dies dem Elternverein per E-Mail mitzuteilen.  Ferner darf ich die Eltern schon jetzt bitten, den Ball durch Kuchenspenden zu unterstützen; bitte geben Sie uns Ihre Absicht der Kuchenspende per E-Mail etwa eine Woche vor dem Ball bekannt, damit wir das Kuchenbuffet entsprechend ausrichten können, und nehmen Sie die Kuchen einfach zum Ball mit.  Vielen Dank im Vorhinein.

 Schulfotos

Das Schulfotoprojekt  konnte erfolgreich abgeschlossen werden;  in einigen wenigen Fällen ist noch eine Nachlieferung bestellter, aber bisher nicht  gelieferter Fotosets erforderlich; dies wird ehestmöglich im Wege der Schule erfolgen.

Dem doch beträchtlichen Arbeitsaufwand für die mitwirkenden AV-Klassen und Lehrer standen die gesammelte Praxiserfahrung für die AV-Schülerinnen und AV-Schüler, der Spaß auch auf Seiten der fotografierten Schülerinnen und Schüler sowie letztlich ein erheblicher Spendenerlös gegenüber, welcher der Schule für ihre Ausstattungsbedürfnisse zur Verfügung gestellt werden wird. Herzlichen Dank und große Wertschätzung für die mitwirkenden Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrer.

Im Hinblick auf aufgetretene Missverständnisse darf klargestellt werden, dass – wie den Schülerinnen und Schülern in der Schule auch mitgeteilt worden war – mit der Spende für die Schulfotos auch das Porträtfoto für die educard, nicht aber die Kosten der educard selbst abgedeckt wurden. Bei der educard handelt es sich um ein Schulprojekt und der Elternverein konnte hier nur durch die Beistellung des Fotos mitwirken. Die Kosten der educard selbst, die ja für die gesamte Schulzeit gilt, sind der Schule zu erstatten.

Unterstützungsleistungen für Schülerinnen und Schüler

Die von der Schule geplanten bzw. durchgeführten Schulreisen (Schikurse, Sprachreisen, Reisen im Rahmen der künstlerischen Schwerpunkte) bringen für die Eltern nicht unerhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Der Elternverein hat die Schule und den Schulgemeinschaftsausschuss daher gebeten, bei der Planung von Schulreisen auch diesen Aspekt im Auge zu behalten, geplante Reisen so früh wie möglich anzukündigen, damit die Kosten im Familienbudget eingeplant werden können, und sich neben den verpflichtenden Sportreisen auf Reisen im Zusammenhang mit den künstlerischen Schwerpunkten zu konzentrieren.

Der Elternverein ist ihm Rahmen seines Budgets bemüht, auch jenen Schülerinnen und Schüler die Teilnahme an Reisen zu ermöglichen, deren Familie hiefür eine finanzielle Unterstützung benötigt. Voraussetzung dafür ist natürlich die Mitgliedschaft im Elternverein. Bisher wurden mehrere derartige Anträge gestellt, die alle positiv behandelt werden konnten.

Supplierungen

Die Schulleitung hat dem Elternverein zugesichert, der Wahrnehmung der Unterrichtsgarantie weiterhin besonderes Augenmerk zu schenken und unvermeidbare Absenzen von Lehrkräften nach Maßgabe der personellen Kapazitäten unserer Schule so weit wie möglich durch facheinschlägige Supplierungen abzudecken bzw., wenn dies nicht möglich ist, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, diese Stunden unterrichtsbezogen zu nutzen.

Pausenregelung

Auf Wunsch der Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bleibt die bisherige Pausenregelung am Vormittag unverändert; hingegen ist geplant, die Pausen an den Nachmittagen, abhängig von den Erfordernissen in den einzelnen Unterrichtsfächern, flexibel zu gestalten und auch ausfallen zu lassen. Nach der 6. bzw. 7. Unterrichtseinheit ist aber jedenfalls eine längere Pause zur Einnahme eines Essens garantiert.

 

 

Mit besten Grüßen

Roland Kassar

 

Wien, am 24. Jänner 2017

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400