Sitzung des Vorstandes am 20. April 2017

E L T E R N V E R E I N
am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12
Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik
www.hegel12-ev.at – ZVR Zahl 504181879

Wien, 9. April 2017

E I N L A D U N G
zur fünften Vorstandssitzung

Zeit: 20. April 2017, 20.00 Uhr
Ort: Vapiano Westbahnhof, Europaplatz 1, A-1150 Wien
+43 (0) 1 962 15 15

Tagesordnung:

1. Nachlese zum Hegelball 2017, Evaluierung,
Schadensfälle, Bericht des Kassiers und Planungs-
maßnahmen für den Hegelball 2018
2. Bericht des Kassiers zur Budgetlage des EV
3. Besprechung der a.o. Hauptversammlung und
Informationsveranstaltung am 11. Mai 2017
4. Stand und Planung des im SGA besprochenen Projektes
„Shades Tours Vienna“ (federführend Alexander
Hirschenhauser)
5. Jährliches Sponsoring der Maturafeier durch den EV
6. Aktuelle Schulprobleme
7. Sonstiges

Mit besten Grüßen
Roland Kassar

Informationsveranstaltung und a.o. Hauptversammlung am 11. Mai 2017

E L T E R N V E R E I N
am Bundesoberstufenrealgymnasium Wien 1, Hegelgasse 12
Audiovision – Bildnerische Erziehung – Musikerziehung – Polyästhetik
www.hegel12-ev.at – ZVR Zahl 504181879

Wien, 21. April 2017

E I N L A D U N G
ZU EINER INFORMATIONSVERANSTALTUNG UND
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Zeit: 11. Mai 2017, 18.00 Uhr

Ort: Wien 1, Hegelgasse 12
(der Raum wird durch Anschlag bekanntgegeben)

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Verteilung der Unterschriftslisten
2. Änderung der Statuten des Elternvereines lt. Anhang (die aktuelle Fassung ist auf der Homepage www.hegel12-ev.at zu ersehen).
3. Information über erfolgte bzw. geplante Aktivitäten des Elternvereines
4. Information zur Finanzlage des Elternvereines
5. Erörterung aktueller Schulprobleme und der Fragen der Mitglieder zu den Berichten
6. Anregungen, Wünsche und Beschwerden
7. Sondierung der Mitarbeit im Elternverein für das Schuljahr 2017/2018
8. Allfälliges

Mit freundlichen Grüßen
Der Obmann:
Dr. Roland Kassar e.h.

 

 

ANHANG:

Der 1. Absatz des § 7 hat zu lauten:

„Die Geschäfte des Elternvereines werden besorgt
a) von der Hauptversammlung
b) vom Vorstand
c) von der Obfrau/dem Obmann
d) von der Kassierin/dem Kassier
e) von der Schriftführerin/dem Schriftführer
f) im Falle der Verhinderung der unter Punkt c), d) oder e) genannten Funktionärinnen und Funktionäre von der/dem für diese Funktion gewählten Stellvertreterin/Stellvertreter
g) von den Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfern
h) vom Schiedsgericht“

Punkt 2 des § 8 hat wie folgt zu lauten:

„Die Einladung der Mitglieder hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zu erfolgen und ist durch die Obfrau/den Obmann vorzunehmen. Sie ist im Wege der Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter an die den Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertretern bekannt gegebene E-Mail-Adresse zuzustellen. Weiters ist die Einladung samt Tagesordnung wenigstens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung in einem Informationskasten der Schule auszuhängen und auf der Homepage des Elternvereines zu veröffentlichen. Mit dem fristgerechten Aushang in der Schule und der Veröffentlichung auf der Homepage des Elternvereines gilt die Einladung als wirksam zugestellt.“

Der § 10 wird wie folgt geändert:

Die bisherigen Punkte 9 und 10 werden zu den Punkten 10 und 11.

Es wird ein Punkt 9 eingefügt, der wie folgt lautet:

„9. Aus Gründen der Dringlichkeit oder Zweckmäßigkeit können Vorstandsbeschlüsse auch im Wege eines (elektronisch durchgeführten) Umlaufbeschlusses erfolgen. Die so gefassten Beschlüsse sind gültig, wenn sich mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder am Umlaufbeschluss beteiligt. Punkt 8 gilt sinngemäß.“

Der § 11 wird wie folgt geändert:

Die bisherige Punkt 9 wird zu Punkt 10.

Es wird folgender Punkt 9 eingefügt:

„9. Im Falle der Verhinderung der in den vorgenannten Punkten angeführten Funktionärinnen und Funktionäre kommen den gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertretern deren Befugnisse, insb. auch die Vertretung nach außen, zu.“

Wirksamkeit:

Die vorgenannten Änderungen der Statuten werden mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag wirksam. Die damit den Stellvertreterinnen und Stellvertretern eingeräumte Vertretungsbefugnis ist auch für bereits gewählte Mitglieder des Vorstandes gültig.

Kontakt: Obmann Dr. Roland Kassar, E-Mail: ev-h12@aon.at, Mobil: 0660/5934400